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Gemeinsames Lernen

Spätestens seitdem 2006 in der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ international ein inklusives Bildungssystem vereinbart worden ist, wird das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf immer mehr zur Selbstverständlichkeit. Auch an unserer Schule lernen Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zusammen.

Im 9. Schulrechtsänderungsgesetz heißt es daher:

„... Inklusion bedeutet, dass es nicht mehr darum gehen kann, Menschen zur Teilhabe an einem Regelsystem zu befähigen, sondern dieses Regelsystem so einzurichten, dass es gleichermaßen den Bedürfnissen aller Menschen mit allen ihren Unterschieden gerecht wird. Dieser weit gefasste Begriff inklusiver Bildung bedeutet vor allem eine pädagogische Veränderung. Sie fügt sich in den Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule ein, der darauf gerichtet ist, Schülerinnen und Schüler nach ihren speziellen Bedürfnissen, Lernerfordernissen und Kompetenzen entsprechend zu fördern, ohne sie in unterschiedliche Kategorien einzuteilen.“ (9. SchRÄG, 2014)

Was bedeutet das für den Schulalltag?

  • In einigen Klassen werden neben den Regelschüler*Innen auch einzelne oder mehrere SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet.
  • Einige dieser SchülerInnen arbeiten entsprechend der normalen Grundschul-Lehrpläne, benötigen darüber hinaus aber gezielte Hilfestellungen, Übungen oder Absprachen (z.B. im Bereich der Sprache, der Motorik oder des Sozialverhaltens).
  • Andere dieser Schüler*innen arbeiten nach ihrem eigenen Lehrplan, der von den Grundschullehrplänen zum Teil erheblich abweicht (z.B. im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung).
  • Die Regelschüler*innen lernen nicht nur, mit körperlichen, kognitiven oder emotionalen Besonderheiten ihrer Mitschüler*innen wie selbstverständlich umzugehen und bei Bedarf hilfreich zur Hand zu gehen, sondern profitieren in der Regel selbst von dem besonders strukturiert, anschaulich und individuell gestalteten Klassenunterricht.
  • Die Grundschullehrer*innen sind vorrangig für den Unterricht der Regelschüler*innen verantwortlich. Die Sonderpädagog*innen sind vorrangig für die Förderung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zuständig. Gemeinsam gestalten und halten die Kolleg*innen den Unterricht gemäß dem Grundsatz „so viel gemeinsamer Unterricht wie möglich und so viel besondere Förderung wie nötig“.

Multiprofessionelles Team

Multiprofessionelles Team beschreibt, bezogen auf die Grundschule, die Zusammenarbeit unterschiedlicher pädagogischer Berufsgruppen zur optimalen Nutzung verschiedener Kompetenzen.

Das multiprofessionelle Team unserer Schule setzt sich aus einer sonderpädagogischen Lehrkraft und einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Schuleingangsphase sowie einer MPT-Kraft für die Klassen 3 und 4 zusammen. Die sozialpädagogische Fachkraft ist ausschließlich in der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) tätig und unterstützt die Kolleg*innen im Klassenunterricht. Die MPT-Kraft unterstützt die Lehrer*innen in den den Klassen 3 und 4.

Als Team kümmern sich die Mitglieder des multiprofessionellen Teams, in Absprache mit den Lehrer*innen, um die präventive Förderung von Kindern mit Lern- und Entwicklungsstörungen und um die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.