02732/591786

Satzung

Durch die Aufgabe der Trägerschaft der Betreuungseinrichtung ergibt sich eine Satzungsänderung, die auf der nächsten Mitgliederversammlung verabschiedet werden soll. Die zur Zeit gültige Satzung sowie der Vorschlag einer Satzungsänderung stehen zur Einsicht als Downloaddateien zur Verfügung.

HINWEIS zur Satzung

Das Geschäftsjahr des FVs beginnt mit dem 1. August und endet am 31. Juli, entsprechend dem Geschäftsjahr der Schule.
Der Mitglieder-Jahresbeitrag wird im 1. Quartal des neuen Geschäftsjahres von Ihrem Konto per Lastschrift eingezogen.
Sollten Sie im Verlauf des Geschäftsjahres dem FV beitreten, wird für die Zeit bis zum 31.7. (Ende des Geschäftsjahres) ein entsprechend reduzierter Beitrag erhoben.
Kündigungen, die bis zum Ende des Geschäftsjahres (31.7.) schriftlich beim Vorstand des FVs eingereicht werden, gelten dann ab dem neuen Geschäftsjahr.
Sollten Sie während des Geschäftsjahres Ihre Mitgliedschaft im FV kündigen (s.o.), erfolgt in der Regel keine Rückerstattung des verbleibenden Jahresbeitrages.